Wissenswertes zur Patientenverfügung

PatientenverfügungJeden Menschen kann das Schicksal ereilen, von einem Tag auf den nächsten nicht mehr seinen eigenen Willen zum Ausdruck zu bringen, sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall. In einer solchen Extremsituation sind auch meist Angehörige, sofern vorhanden, schnell überfragt, wie der Patient seinen Wünschen entsprechend dann behandelt werden möchte. Mit einer frühzeitig erfolgten Patientenverfügung, ist für solche Situationen vorgesorgt.

Die Patientenverfügung:
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die in einem voll zurechnungsfähigen Zustand des Patienten ausgefüllt wird. Dazu muss ein Vordruck beantragt werden, der sowohl in Buchform als auch im Internet zu finden ist. In jenem Formular wird vorsorglich eine Willensentscheidung dokumentiert, falls die Person mal in die Lage gerät, dass sie nicht mehr über sich selbst, bzw. über bestimmte Behandlungsmethoden entscheiden kann. Ein behandelnder Arzt hat dann den Wünschen des Patienten Folge zu leisten. Die Gründe können unter anderem durch plötzliche Hirnschäden (z.B. Schlaganfälle) oder durch den Verlust des Gedächtnis, aufgrund einer Alzheimer-Erkrankung entstehen. Die Erstellung einer Patientenverfügung ist in der Regel erst bei Erreichen der Volljährigkeit möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Minderjährige, sofern sie einwilligungsfähig sind, eine Patientenverfügung erstellen.

Patientenverfügungsformular anfordern:

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Optimale Aufbewahrung:
Die Aufbewahrung einer Patientenverfügung sollte an einem sicheren, trockenen Platz, zum Beispiel zu Hause, hinterlegt werden. Wichtig ist nur, dass diese Erklärung nicht zu sehr versteckt wird, so dass Angehörige und der Hausarzt im Ernstfall schnell Zugriff darauf haben können. Eine Hinterlegung der Patientenverfügung bei einer staatlichen Behörde oder bei einem Notar ist nicht zwingend notwendig.

Eine Patientenverfügung kann jedoch auch in manchen Fällen nachteilig sein, wenn beispielsweise im Notfall ein Krankenwagen samt Notarzt gerufen wird und der Notarzt von einer vorhandenen Patientenverfügung nichts weiß und diese nicht sofort auffindbar ist. Dann führt er nämlich lebensrettende Maßnahmen durch, auch wenn der Patient dem eventuell in der Patientenverfügung widersprochen hat.

Die Inhalte:
Neben den persönlichen Daten wie Name und Adresse, muss eine detaillierte Auflistung über lebensrettende und pflegerische Maßnahmen beschrieben werden. Auch unerwünschte Behandlungsmethoden müssen hier genannt werden (beispielsweise, wenn der Patient keine künstliche Ernährung, Dialyse oder Beatmung möchte oder er seine Organe nicht spenden möchte). Ferner muss klar ersichtlich sein, für welche Schmerzbehandlungen er sich zur Verfügung stellt und für welche nicht. Außerdem muss beschrieben werden, in welchen Situationen die Einwilligungserklärung Gültigkeit haben soll. Inhaltlich können aber auch religiöse Vorstellungen, wie beispielsweise der Forderung eines Beistand leistenden Pfarrers beschrieben sein. Auch eine Schilderung bisheriger Krankheitsverläufe, sowie Informationen zur persönlichen Einstellung zum Thema Tod sollten in der Patientenverfügung dokumentiert werden.

Zum Schluss muss eine Vergewisserung beschrieben werden, dass die jeweilige Person, in vollem geistigen Umfang dieses Dokument ausgefüllt hat. Darunter folgt dann das Datum samt handschriftlicher Unterschrift.