Betreuungsverfügung

Mit zunehmendem Alter oder in schweren Krankheitsfällen muss man damit rechnen, dass man den Aufgaben des täglichen Lebens nicht länger gewachsen ist und eine Person zur Betreuung benötigt. Nach einem Unfall oder einem Schlaganfall sehen viele Personen sich oft ganz plötzlich in einer Situation, in der sie nicht mehr ohne fremde Hilfe auskommen können.Setzt man frühzeitig eine Betreuungsverfügung auf, so kann man sicherstellen, dass bei Pflegebedarf die eigenen Wünsche weitgehend berücksichtigt werden.

Die Betreuungsverfügung sollte in schriftlicher Form abgefasst werden. Man hat die Möglichkeit, Wünsche zu äußern, die im Fall einer Betreuungssituation vom Betreuer respektiert werden sollen. Dabei kann es um den Ort der Pflege, die Verpflegung und ähnliche Themen gehen. Natürlich kann man in einer solchen Verfügung auch die Person benennen, die für die Pflege verantwortlich sein soll. Hat der Betroffene keine Vertrauensperson, kann er auch beantragen, dass eine solche vom Gericht bestellt wird. Wichtig ist, dass man seine Wünsche so genau wie möglich ausdrückt. Es ist vorteilhaft, eine solche Erklärung rechtzeitig aufzusetzen, so dass man für einen Notfall vorbereitet ist. Es gibt zur Zeit keine gesetzliche Vorschrift, wo eine solcher Erklärung aufzubewahren ist. Man sollte jedoch daran denken, die Person, die man zum Zugriff auf die Verfügung berechtigen möchte, von dieser zu informieren und einen Aufbewahrungsort zu vereinbaren. In den Bundesländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen ist es möglich, die Versorgungsverfügung beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Zusätzlich kann man die Bundesnotarkammer darüber informieren, dass eine solche Verfügung vorliegt.

Existiert eine Betreuungsverfügung, so ist die Pflegeperson dazu verpflichtet, den einzelnen Wünschen des zu Pflegenden nachzukommen. Allerdings dürfen diese Wünsche dem Wohl des Betroffenen nicht schädlich sein und müssen ebenfalls für die Pflegeperson zumutbar sein.

Es kann sinnvoll sein, eine Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die finanzielle oder persönliche Verbindlichkeiten für den Betroffenen wahrzunehmen, wenn dieser nicht mehr geschäftsfähig ist. Mit einer ergänzenden Betreuungsverfügung hat der Betroffene die Möglichkeit, spezielle Wünsche geltend zu machen. Rechtlich unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in einem wesentlichen Punkt. Bei der Vorsorgevollmacht werden der Vertrauensperson sämtliche Vollmachten übertragen, welche diese nach eigenem Kriterium nutzen kann. Entscheidet man sich jedoch zu einer Betreuungsverfügung, so wird diese vom Betreuungsgericht überwacht. Deshalb ist die Betreuungsverfügung sinnvoll, um sich vor Missbrauch zu schützen.

Die Betreuungsverfügung sollte in einer klaren, deutlichen Form abgefasst werden, so dass später keine Zweifel bei der Interpretation der Verfügung auftauchen. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich an ein bestimmtes Format zu halten, wenn man die Betreuungsverfügung aufsetzt. Im Internet kann man auf verschiedenen Webseiten vorgefertigte Formulare finden, die man dann nur noch gemäß der eigenen Wünsche auszufüllen braucht. Auf diese Weise erstellt man eine leicht verständliche Betreuungsverfügung, die im Notfall schnell von Dritten richtig ausgelegt werden kann.