Angaben in Patientenverfügung und Organspendeausweis

Es gibt bezüglich der Patientenverfügungen und der Organspendeausweise sehr viele Irrtümer, welche im Internet kursieren und welche sich in diesem auch sehr hartnäckig halten. Deshalb sollte man sich gut über diese beiden. Angelegenheiten informieren, um immer sicher stellen zu können, dass die richtige Entscheidung getroffen wird, wenn man sich in der Lage befindet nicht mehr alleine für sich entscheiden zu können.

Vorsorge ist wichtig
Oft stellen sich die meisten die wichtigen Fragen viel zu spät. Leider ist es in den meisten Fällen bereits zu spät, weshalb man immer dafür Sorge tragen sollte, dass eine gute und umfangreiche Vorsorge getroffen wird. Das ist vor allem in dem Bereich der persönlichen Gesundheit sehr wichtig und von einer sehr großen Bedeutung. Denn, wenn Du wichtige Entscheidungen einmal nicht mehr treffen kannst und nicht vorgesorgt hast, stellt sich die große und wichtige Frage, wer über Dich bestimmt und wer über die Maßnahmen, welche getroffen werden sollen zu entscheiden hat.

Genau aus dem Grund, dass sich Menschen ungern mit dem Tod auseinander setzen, entstehen die Irrtümer über die Patientenverfügungen und auch über die Organspendeausweise.

Wichtig zu wissen ist, dass im Notfall nicht automatisch die Familie, Ehepartner oder Kinder entscheiden. Diese können nur dann die Entscheidungen über die medizinischen Maßnahmen und über das Vermögen treffen, wenn diese zuvor von dem Betroffenen durch eine Vollmacht dazu befugt worden sind. Wenn es eine solche schriftliche Erklärung nicht gibt, dann entscheidet ein gerichtliches Betreuungsverfahren, welches nicht garantierr, dass ein Familienmitglied die Vollmacht zugesprochen bekommt und somit entscheiden darf. Oft wird von dem Gericht ein Berufsbetreuer vorgezogen, um Streit in der Familie zu vermeiden.

Was bedeutet das?
Ein vom Gericht bestimmter Betreuer hat Zugriff auf Bankkonten und Depots, klärt die medizinischen Fragen und auch die rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten.
Zudem können diese das Vermögen veräußern, so wie auch Verträge kündigen und vieles mehr.

Was tun?
Wenn Du noch nicht für Dich vorgesorgt hast, dann solltest Du dies Dir zu Liebe, aber auch zu der Liebe Deiner Familie tun. In diesem Zusammenhang solltest Du einige wichtige Fragen klären und Dir die notwendige Zeit dafür nehmen.

Setze Dich persönlich mit den Themen Krankheit, Schmerzen und Tod auseinander und versuche so herauszufinden, was Du für Dich selbst möchtest. Wenn Du dann eine Patientenverfügung erstellen möchtest, solltest Du Dich nicht auf die. Vordrucke verlassen, welche Du im Internet finden kannst. Wenn Du eine Patientenverfügung ausfüllen und erstellen möchtest, solltest Du darauf achten, dass diese korrekt und detailliert ausgefüllt ist und somit dem Patientenverfügungsgesetz von 2009 entspricht.

Wiedersprüchlichkeiten
Wenn Du über eine Patientenverfügung und über einen Organspendeausweis verfügst, dann sind die Angaben in diesen beiden Dokumenten meist sehr widersprüchlich. Bist Du bereit Spender zu sein, lehnst gleichzeitig jedoch Maßnahmen ab, welche Dich am Leben erhalten, dann ist das ein Wiederspruch in sich. Solche Widersprüche solltest Du auf jeden Fall vermeiden, da sonst ein Betreuer zu Rate gezogen wird, welcher dann über die Situation entscheiden muss. Aus diesem Grund solltest Du auch immer dafür sorgen, dass die Organspende in der Patientenverfügung mitgeregelt ist.

Ärzte über die Patientenverfügung informieren
Auch wenn eine Patientenverfügung gültig und verbindlich für die Ärzte ist, nützt diese Dir nichts, wenn der Arzt diese nicht kennt und nicht rechtzeitig von dieser erfährt.
Deshalb sollte zumindest ein Angehöriger das Dokument kennen um das dann vorlegen zu können. Zudem solltest Du im voraus klären, wer Zugriff auf Deine Konten haben darf. Das machst Du am besten durch eine Vollmacht über dein Konto oder über dein Depot. Im idealen Fall handelt es sich bei dieser Person auch um die Person, welche über die Patientenverfügung bescheid weiß. So kann zum Beispiel auch eine Unterbringung in einem bestimmten Pflegeheim geregelt werden oder eine monatliche Zahlung an bestimmte Personen, wie zum Beispiel die Enkel fortgesetzt werden.