Das sollten Sie über Ihre Patientenverfügung wissen

Wenn man gesund ist, möchte man nicht über eine Patientenverfügung nachdenken. Natürlich möchte man nicht, dass die Verfügung jemals zum Einsatz kommt. Wenn der Fall eintritt, nimmt man Angehörigen oder anderen zuständigen Personen, beispielsweise dem behandelnden Arzt schwere Entscheidungen ab. Sie können sicher sein, dass alles so abläuft, wie Sie es sich wünschen. Ein Unfall kann jeden unverschuldet treffen.

Was kann man unter einer Patientenverfügung verstehen?

Mit einer Patientenverfügung entscheidet man, welche ärztlichen Eingriffe in der Zukunft vorgenommen werden sollen oder nicht vorgenommen werden sollen. Eine Patientenverfügung sollte von einer volljährigen Person stammen und schriftlich festgehalten werden. Dabei bezieht sich die Patientenverfügung auf noch nicht geplante Eingriffe in der Zukunft. Bei geplanten Eingriffen geht man davon aus, dass bereits alles mit dem behandelnden Arzt besprochen wurde. Eine Patientenverfügung sagt den Angehörigen, den Bevollmächtigten und dem Pflegepersonal, was Sie wollen, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind.

Fünf wichtige Punkte zur Patientenverfügung zusammengefasst:

  1. Sie ist für alle Beteiligten bindend.
  2. Sie gibt Ihre Wünsche zur Behandlung wieder.
  3. Sie sollten die Verfügung regelmäßig überprüfen: Neue Rechtslage oder andere Wünsche?
  4. Sie können die Patientenverfügung jederzeit mündlich und schriftlich widerrufen.
  5. Keine Angst vor aktiver Sterbehilfe, welche in Deutschland verboten ist.

Ihre Patientenverfügung sollte Folgendes enthalten:

  • Ihren Vor- und Zunamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre aktuelle Anschrift
  • das Datum der Erstellung
  • Ihre handschriftliche Unterschrift
  • Beschreiben Sie genau, welche Situation Sie sich wünschen
  • Erklären Sie genau, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen
  • Erklären Sie genau, welche medizinischen Maßnahmen Sie auf keinen Fall wünschen

Im Internet finden Sie verschiedene kostenlose Muster zur Patientenverfügung von anerkannten Stellen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung helfen.

Patientenverfügung mit Notar oder Arzt?

Es gibt Notare und Fachanwälte, die Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung helfen. Ein Arzt kann bestätigen, dass Sie die Konsequenz Ihrer Entscheidung verstanden haben. Dies betrifft einmal den medizinischen Aspekt und auch, dass Sie persönlich verstanden haben, was die Verfügung bedeutet. Es gibt Patientenberatungsstellen, die Ihnen bei der Erstellung helfen. Eine Patientenverfügung, an deren Erstellung eine Beratungsstelle, ein Arzt, ein Arzt oder ein Notar beteiligt ist, wird besser von Kliniken akzeptiert.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Schreiben Sie die Verfügung selber, ist Sie kostenlos. Nutzen Sie einen kostenlosen Vordruck aus dem Internet, dann entstehen ebenfalls keine Kosten. Da es sich um extrem wichtige Entscheidungen handelt, sollten Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Hausarzt, einem Fachanwalt oder Notar beraten lassen. Damit können Sie absolut sicher sein, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft, selbst wenn Sie sich nicht äußern können. Die Kosten für eine Fachberatung liegen bei etwa 100,- €. Die öffentlichen Beratungsstellen, arbeiten oft kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr.

Wo bewahren Sie die Patientenverfügung auf?

Liegt die Verfügung irgendwo im Schrank, weiß im Fall der Fälle vielleicht keiner, dass sie existiert. Am besten führen Sie eine Kopie in Ihren persönlichen Papieren mit. Es ist gut, wenn Ihr Hausarzt eine Kopie hat, falle er im Rahmen der Behandlung angesprochen wird. Sie können sich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und Ihre Verfügung hinterlegen. Auf allen Kopien sollte vermerkt sein, wo das Original zu finden ist.

Braucht man einen Bevollmächtigten?

Nicht unbedingt. Ein Bevollmächtigter ohne Patientenverfügung kann eventuell nicht so Einfluss nehmen, wie Sie es sich wünschen. Haben Sie allerdings eine Patientenverfügung und einen Bevollmächtigten, kann dieser darauf achten, dass die Patientenverfügung in Ihrem Sinn ausgeführt wird. Den Bevollmächtigten können Sie per Betreuungsverfügung absichern. Ein Bevollmächtigter ist besonders dann gefragt, wenn die Verfügung ungenau ist oder nicht auf den vorliegenden Fall zutrifft. Grundsätzlich ist es gut, wenn Sie Ihre Angehörigen von der Verfügung und Ihren Wünschen in Kenntnis setzen.