Patientenverfügung: So sieht die Rechtslage aus

Bei einer sogenannten Patientenverfügung handelt es sich um eine sehr delikate und eine sehr persönliche Angelegenheit. Denn, wenn der Arzt, welcher die Patientenverfügung kennt und sich an die Angaben hält, welche der Betroffene in der Patientenverfügung gemacht hat, und diese nicht der Wahrheit entsprechen oder nicht dem Willen des Betroffenen entsprechen, ist dies für den Betroffenen sehr fatal. Denn im schlimmsten Fall kann die Durchführung der Maßnahmen, welche in einer Patientenverfügung festgehalten werden, zum Tod führen.

Ebenso fatal ist es für Betroffene, wenn diese die Patientenverfügung erstellt haben und den Willen in dieser klipp und klar geäußert haben, die Patientenverfügung jedoch nicht den Richtlinien entspricht und somit von dem Arzt angezweifelt werden kann. So kann es sein, dass man durch Maschinen künstlich am Leben erhalten wird, obwohl man dies nicht möchte.

Um solche Situationen zu vermeiden und auch um eine gültige und inhaltlich vollkommen konkrete und richtig ausgefüllte Patientenverfügung verbindlich zu machen, sind sämtliche Angelegenheiten, welche im direkten Zusammenhang mit der Patientenverfügung stehen, gesetzlich geregelt. Wie die Rechtslage der Patientenverfügungen aussieht wird hier ganz genau erklärt und dargelegt.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung angefordert und heruntergeladen werden.








Zunächst ein Präzedenzfall
Es gibt die Möglichkeit eine solche Patientenverfügung zu erstellen noch nicht allzu lange. Denn erst in dem Jahr 2003 wurde die Patientenverfügung von dem Bundesgerichtshof für verbindlich erklärt. Auslöser für diese Erklärung der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung war ein Präzedenzverfahren. Ausgehend von diesem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Patientenverfügung nur das tut, was ein Patient, welcher sich nicht in einer solch unschönen Lage befindet, auch selbst tun kann – nämlich seinen Willen mitteilen. Da ein Patient aber in gewissen Umständen seinen Willen nicht mehr mitteilen kann, soll das die Patientenverfügung machen. Und genau aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof diese Patientenverfügung als verbindlich erklärt. So wird sicher gestellt und ermöglicht, dass Patienten würdevoll Entscheidungen bezüglich sich selbst treffen können und somit auch in Situationen, in welchen diese ihren Willen nicht mehr selbst kommunizieren können, selbstbestimmt sind.

Die Aufwertung des Willens des Patienten
Bevor der Bundesgerichtshof im Jahre 2003 den Willen des Patienten als verbindlich erklärte, war die Situation so, dass der Wille des Patienten zwar nicht nichts wert war, aber nicht so wichtig war, alls dass sich die Ärzte nach diesem richten würden. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde der Wille des Patienten sehr stark aufgewertet. Er befindet sich nun nicht mehr der Intensiv- und Palliativmedizin und den medizinischen Standards untergeordnet, sondern muss von dje. Ärzten ernst genommen, respektiert und durchgeführt werden.

Weitere Gesetze
Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs im Jahr 2003 folge ein weiteres Gesetz. Bei diesem handelt es sich um das sogenannte Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts.
Dieses dritte Gesetz wurde in dem Jahr 2009 erlassen.

Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es die Patientenverfügung und die ganzen Umstände und Tatsachen, welche in der direkten Verbindung mit der Patientenverfügung stehen gesetzlich zu regeln und somit für alle Beteiligten verbindlich zu machen.

So handelt es sich bei einer Patientenverfügung nicht einfach nur um den Willen des Patienten, welchen dieser auf einem Stück Papier festgehalten hat, sondern es handelt sich mit dem. Gesetz aus dem Jahr 2009 um eine schriftliche Festlegung, edge fjn einem volljährigen Menschen welcher vollkommen einwilligungsfähig ist, erstellt wurde. Diese schriftliche Festlegung greift immer genau dann, wenn sich dieser Volljährige in einer unschönen Lage der Einwilligungsunfähigkeit befindet. Durch diese Festlegung in schriftlicher und somit verbindlicher Form kann somit festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen man für sich skensr auf jeden Fall wünscht und auf welche medizinischen Maßnahmen man auf jeden Fall verzichten möchte.

So wird der Wille des Patienten auf jeden Fall respektiert und man kann in jedem Fall davon ausgehen, dass der Arzt laut Gesetz an die Patientenverfügung gebunden ist.