Bis vor einiger Zeit war es möglich und überhaupt kein Problem eine sogenannte Patientenverfügung formlos auf ein Stück Papier zu schreiben oder zu drucken und dann zu unterschreiben. Sobald die Patientenverfügung in schriftlicher Form existierte war diese für den Arzt verbindlich und der darin festgehaltene Wille des Patienten musste auf jeden Fall durchgeführt werden. Diese Umstände haben sich jedoch durch neue Gesetzte und Regelungen, welche in Kraft getreten sind, geändert. Viele Menschen sind sich plötzlich nicht mehr sicher, ob die jeweilige Patientenverfügung wirklich noch gültig ist und ob der Arzt an diese gebunden ist. Deshalb sollte man seine bereits verfassteMehr erfahren…