Vorsicht ist geboten: Patientenverfügungen müssen konkret ausgefüllt werden

Wer wünscht sich nicht ein langes, gesundes und glückliches Leben, welches man bis in das hohe Alter ohne Krankheiten und ohne Unfälle lebt und in den vollsten Zügen genießen kann. Jeder Mensch wünscht es sich lange gesund zu bleiben und noch für viele Jahre Geburtstage zu feiern, sich mit Freuden zu treffen und Spaß zu haben. Leider ist das Leben, wie ein Spruch es so schön und so trefflich formuliert, kein Wunschkonzert und man kann sich sein Leben nicht von vorne bis hinten planen. Das wäre zwar schön, und viele Menschen erreiche top in Form und vollkommen gesund das hohe Alter, doch leider haben nicht alle Menschen das Glück und leider kündigen sich Unfälle und andere Tragödien, wie unschöne Krankheiten oder andere Umstände nicht an.

Dadurch, dass man diese Katastrophen leider nicht voraussehen kann, um sich gut vor diesen zu schützen, sollte man zumindest immer dafür sorgen, dass man in dem Falle einer solchen unschönen Lage und eines solchen Notfalls trotzdem seinen Willen bekommt und in seinem Willen respektiert wird. Das kann man nur so sicher stellen, indem man eine sogenannte Patientenverfügung erstellt und dafür sorgt, dass die Angehörigen oder eine andere vertraute Person in Kenntnis über diese Patientenverfügung ist. So kann der Arzt umgehend über die Patientenverfügung aufgeklärt und in Kenntnis gesetzt werden und somit sicher stellen, dass der, in der Patientenverfügung festgehaltene Wille des Betroffenen, auch wirklich erfüllt wird.

Es ist Vorsicht geboten
Es ist richtig, dass der Arzt an den Inhalt der Patientenverfügung und somit an den Willen des Betroffenen gebunden ist. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Patientenverfügung einige bestimmte, wichtige Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, kann eine solche Patientenverfügung von einem Arzt angezweifelt werden und er ist nicht mehr dazu gezwungen sich voll und ganz an den Willen des Betroffenen zu halten. Deshalb ist bei der Erstellung von einer Patientenverfügung äußerste Vorsicht geboten. Man muss immer darauf achten, dass eine Patientenverfügung so konkret wie nur möglich ausgefüllt wird. Jede einzelne Situation muss einzeln und detailliert in der Patientenverfügung enthalten und beschrieben sein, da diese sonst unter gewissen Umständen nicht bindend für den Arzt ist.

Das Urteil der Bundesgerichtshofs
Im Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil erlassen, welches verdeutlicht wie wichtig es ist die Patientenverfügung gut und vor allem konkret und klar zu formulieren.
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs ging es darum, dass ein Patient die medizinischen Maßnahmen, welche diesen künstlich am Leben erhielten, nicht wünschte und wollte, dass die Maschinen ausgemacht werden. Das Urteil des Bundesgerichtshof sagte dazu jedoch, dass dieser Wunsch, welcher von dem Patienten sehr allgemein formuliert war, nicht ausreichte, um dem Wunsch des Patienten nachzukommen und die Maschinen abzuschalten. Deshalb sollte man immer und auf jeden Fall darauf achten, dass sich keine allgemeinen Formulierungen in der Patientenverfügung befindet. Es reicht nicht aus zu schreiben, dass man keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht.

Weitere wichtige Punkte, welche zu beachten sind
Es gibt neben der korrekten und konkreten Formulierung andere Dinge, welche man beachten muss, wenn man eine Patientenverfügung erstellt. So muss eine Patientenverfügung, damit diese für den Arzt vollkommen bindend ist, die konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen versichern. Aussagen, wie der Wunsch nach einem würdevollen Sterben, falss die Therapie keine Erfolge erzielen sollte, reichen absolut nicht aus um die Patientenverfügung verbindlich zu machen. Denn bei diesen allgemeinen Formulierungen handelt es auch nicht um Behandlungsentscheidungen. Für eine verbindliche Patientenverfügung braucht es eine Konkretisierung. Darunter fallen einzelne bestimmte ärztliche Maßnahmen, Krankheiten oder Behandlungssituationen.

Die Vollmacht
Ebenso wichtig wie eine konkrete Formulierung ist auch die Vollmacht, welche bei einer Patientenverfügung nicht fehlen sollte. Man sollte in der Vollmacht, welche man zusätzlich zu der Patientenverfügung erstellt und ausstellen ausdrücklich festhalten, dass diese auch dann gilt, wenn die Maßnahmen, welche man in der Patientenverfügung genannt hat, mit einer konkreten Lebensgefahr verbunden sind oder durch diese längerdauernde gesundheitlichen Schädigungen entstehen können.

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