Patientenverfügung: Unbedingt Irrtümer vermeiden

Patientenverfügung: Unbedingt Irrtümer vermeiden

Bezüglich der Patientenverfügung gibt es einige Irrtümer, welche kursieren und von welchen viele Menschen überzeugt sind. Damit Du jedoch kein Risiko eingehst und keine falschen Entscheidungen triffst oder auf eine Patientenverfügung verzichtest, wirst Du hier über die Irrtümer bezüglich einer Patientenverfügung aufgeklärt. Irrtum 1 Das erste Irrtum, von welchem jedoch viele Menschen überzeugt sind ist, dass der Ehemann automatisch der gesetzliche Vertreter ist. Das ist falsch! Es wird immer ein ordentlich bestellter Vertreter benötigt, welchen Du zuvor in der Patientenverfügung schriftlich dazu befugen kannst Deinen Willen durchzusetzen. Wenn es keine Patientenverfügung und somit keinen Vertreter gibt, greift nicht der Ehemann,Mehr erfahren…