„Nichts ist umsonst, noch nicht einmal der Tod“. Leider stimmt dieser Ausspruch nur zu gut. Alles ist teurer geworden, so auch das Sterben. Sie sollten vorsorgen für diesen Fall, damit Ihre Angehörigen nicht finanziell belastet werden. Die emotionalen Belastungen reichen dann schon. Aber wenn noch finanzielle Sorgen dazu kommen, wird ein Trauerfall kaum ertragbar.
Vorsorgen durch eine Sterbegeldversicherung
Leider sind seit ein paar Jahren schon die gesetzlichen Leistungen für einen Sterbefall weggefallen. So sollten Sie selbst vorsorgen durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
Die Vorteile einer Sterbegeldversicherung liegen klar auf der Hand. Sie sind ein lebenslang die Kosten einer Beerdigung abgesichert. Sicher sind Sterbegeldversicherungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Aber in den meisten Fällen sind Sie ohne Wartezeit von der ersten Minute an versichert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, dass diese Versicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann. Zudem kann wird oft ein Unfalltod mit der doppelten Auszahlungssummer mit versichert. Sollten Sie es schon einmal einen Todesfall erlebt haben, dann werden Sie es umso besser beurteilen können.
Auszahlung diskret und sicher
Die Auszahlung der Versicherungssumme kann direkt an die Angehörigen oder direkt an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt werden. Das können Sie aber im Vorfeld in der Police verankern lassen. Vergessen wir nicht, eine Beerdigung kann mal so schnelle ein paar Tausend Euro kosten. Es beginnt dann schon mit den Kosten der Friedhofsverwaltung incl. Kosten eines Kaufgrabes. Kosten von dehnen Sie im Vorfeld oft nichts ahnen. Die Höhe des monatlichen Beitrags (Prämie) hängt von der Höhe der Versicherungssumme ab.
Normal ist eine Summe in Höhe von 2.000 € – 10.000 € zu vereinbaren. So individuell wie ein jeder seine Beisetzung wünscht. Nach oben sind aber keine Grenzen gesetzt.
Fazit
Wie schon erwähnt kann eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Im letzteren Fall würde sie im Falle eines Falles gleich greifen. Sicherlich ist der Beitrag hier etwas höher. Wichtig ist es auch noch auf die Beitragszahldauer zu achten.
Beitrag p.m.
- Wartezeit: keine
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: nein
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 36 Monate
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: ja
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 24 Monate
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: nein
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 24 Monate
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: nein
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 6 Monate
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: nein
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 36 Monate
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: ja
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 36 Monate
- Beitragszahlung bis 65 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: ja
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 6 Monate
- Beitragszahlung bis 65 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: nein
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 36 Monate
- Beitragszahlung bis 85 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: ja
Beitrag p.m.
- Wartezeit: 18 Monate
- Beitragszahlung bis 65 Jahre
- Überschussbeteiligung im Leistungsfall: ja
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