Bezüglich der Patientenverfügung gibt es einige Irrtümer, welche kursieren und von welchen viele Menschen überzeugt sind. Damit Du jedoch kein Risiko eingehst und keine falschen Entscheidungen triffst oder auf eine Patientenverfügung verzichtest, wirst Du hier über die Irrtümer bezüglich einer Patientenverfügung aufgeklärt.
Irrtum 1
Das erste Irrtum, von welchem jedoch viele Menschen überzeugt sind ist, dass der Ehemann automatisch der gesetzliche Vertreter ist. Das ist falsch! Es wird immer ein ordentlich bestellter Vertreter benötigt, welchen Du zuvor in der Patientenverfügung schriftlich dazu befugen kannst Deinen Willen durchzusetzen. Wenn es keine Patientenverfügung und somit keinen Vertreter gibt, greift nicht der Ehemann, sondern ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer. Ohne diesen können keine Entscheidungen getroffen werden.
Irrtum 2
Das zweite Irrtum ist, dass eine Patientenverfügung zwangsläufig notariell beglaubigt sein muss. Das ist ebenfalls falsch, da laut gesetzlich lediglich die schriftliche Form für eine Patientenverfügung erforderlich ist, um diese wirksam zu machen. Das kannst Du entweder per Hand oder auf dem. Computer machen, musst es aber dann per Hand unterschreiben. Nur so ist die Patientenverfügung gültig. Es hält Dich jedoch keiner davon ab, Dich an einen Notar zu wenden.
Irrtum 3
Viele denken, dass der Arzt eh macht, was er will, auch wenn eine Patientenverfügung vorliegt Das ist falsch, da eine Patientenverfügung gesetzlich gültig und somit für den Arzt verbindlich ist. Geschrieben steht dies in dem § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Irrtum 4
Was einmal unterschrieben ist ist immer gültig? Das denken viele Menschen ist aber nicht wahr. Denn eine Patientenverfügung kann zu jeder bemkenwjfen Zeit widerrufen werden.
Das kannst Du ganz einfach und formlos machen. So kannst Du Deine Patientenverfügung nicht nur schriftlich und mündlich, sondern auch durch Handzeichen oder Kopfschütteln widerrufen. Du solltest bei einem. Widerruf allerdings immer Wert darauf legen, dass Du Deine ausgestellten Vorsorgedokumente, wie die Patientenverfügung und Vollmachten wieder zurück bekommst.
Irrtum 5
Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Das ist deshalb so wichtig, weil viele Menschen immer noch davon überzeugt sind, dass die Angehörigen im Notfall wissen, was man selbst möchte. Deshalb erstellen viele Menschen keine Patientenverfügung. Diese sind jedoch mit der Situation meist selbst sehr stark überfordert und wissen nicht wie sie reagieren sollen. Aus diesem. Grund solltest Du diese Last von Deinen Angehörigen nehmen und Deinen Willen in einer Patientenverfügung festhalten.
Irrtum 6
Es reicht nicht aus oft zu sagen, was Du möchtest, wenn es zu einem Notfall kommen sollte. Das denken jedoch immer noch viele Menschen und erstellen aus diesem Grund keine Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung ist nicht oral möglich, sondern muss schriftlich erfolgen. Nur dann ist diese gültig.
Irrtum 7
Viele Menschen erstellen keine Patientenverfügung, weil sie Angst haben, dass sie, wenn sie über eine solche Patientenverfügung verfügen, im Notfall nicht im Krankenhaus behandelt werden. Das ist falsch. Wenn ein akuter Notfall vorliegt, dann wird der Arzt nicht erst nach der Patientenverfügung suchen und diese durchlesen, sondern zunächst einmal dafür sorgen, dass der Patient behandelt wird. Erst danach und für die weitere Behandlung ist die Patientenverfügung wichtig.
Irrtum 8
Immer noch glauben viele Menschen, dass auch der Arzt die Patientenverfügung mit unterschreiben muss, damit diese gültig und verbindlich ist. Das ist auch falsch. Denn es geht um Deinen Willen. Und solange Dein Wille nicht in irgendeiner Weise gegen ein Gesetz verstößt, ist es Dein Wille und somit reicht Deine Unterschrift aus, damit die Patientenverfügung gültig. Es ist unter Umständen ratsam die Heschäftsfähigkeit zu dem Zeitpunkt der Erstellung Deiner Vorsorgedokumente von einem Arzt feststellen zu lassen, was jedoch nicht erforderlich ist. Zudem kannst Du mit Deinem Arzt natürlich über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten sprechen und Dich über Behandlungsmethoden aufklären lassen.
Irrtum 9
Eine Patientenverfügung muss jedes Jahr erneuert werden. Das ist ein Irrtum! Es gibt kein Gesetz, welches besagt, dass man seine Patientenverfügung jedes Jahr erneuern muss, damit diese ihre Gültigkeit nicht verliert. Es ist trotzdem nicht verkehrt, wenn Du Deine Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre ansiehst und prüfst, ob diese immer noch Deinen Wünschen und Deinem Willen entspricht. Jede Änderung muss mit einer Unterschrift von Dir und dem Datum der Unterschrift bestätigt werden.
Irrtum 10
Man kann einen kostenlosen Vordruck benutzen Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um die persönliche Gesundheit und darum, dass der eigene Wille respektiert und durchgesetzt wird. Deshalb sollte man nicht auf einen kostenlosen Vordruck zurückgreifen, welcher nicht geprüft ist. Das kann dazu führen, dass der Wille nicht klar ersichtlich ist. Deshalb solltest Du immer auf geprüfte Programme im Internet oder auf einen Notar zurückgreifen.
Irrtum 11
Wenn ich alt oder jung bin brauche ich keine Patientenverfügung. Falsch! Jede Person, welche das 18. Lebensjahr beendet hat kann eine solche Patientenverfügung erstellen. Zudem solltest Du in jedem Alter Wert darauf legen, dass Dein Wille durchgesetzt wird, falls Du in die unschöne Lage kommen solltest Deinen Willen nicht mehr selbst kommunizieren zu können. Außerdem ist man leider auch als junger Mensch nicht immun gegen Unfälle und Schicksalsschläge. Auch im Alter sollte man die Last von der Familie nehmen und eine Patientenverfügung erstellen.
Irrtum 12
Ich weiß nicht wie ich mich entscheiden soll. Es ist bestimmt nicht leicht eine Entscheidung über bestimmte Behandlungen zu treffen, dennoch sollte man sich mit einem Arzt absprechen und die Entscheidung im Notfall nicht einem anderen überlassen. Dabei solltest Du immer sich Deine eigenen Wertvorstellungen, Deine religiöse Überzeugungen und Lebensansichten bedenken und dann eine Patientenverfügung erstellen, welche Deinen Willen und Deine Ansichten widerspiegelt.
Irrtum 13
Ich sage niemandem, dass ich eine Patientenverfügung habe. Das ist auch falsch. Mindestens eine Person sollte von Deiner Patientenverfügung wissen. So kannst Du diese bei dieser hinterlegen und im Notfall kann sich der behandelnde Arzt an diese Person wenden.
Irrtum 14
Allgemeine Formulierungen sind besser. In einer Patientenverfügung ist es wichtiger, dass Dein Wille wiedergegeben wird. Deshalb solltest Du allgemeine Formulierungen tunlichst vermeiden. Denn diese machen Deine Patientenverfügung unbrauchbar.