Zu den Vorsorgeunterlagen für den Notfall gehört in jedem Fall eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Gerade über diese Patientenverfügung zerbrechen sich viele Betroffene den Kopf. Denn wie genau soll man formulieren, was man im Ernstfall wünscht?
Jeder mündige Bürger sollte fähig sein die Entscheidungen, die seine Gesundheit betreffen, selber zu treffen. Der behandelnde Arzt ist hier der Ansprechpartner und der wird über alle Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken aufklären. Die letzte Entscheidung fällt man aber immer selber. Es gibt natürlich Situationen, in denen dies nicht möglich ist. Nach einem schweren Unfall beispielsweise kann eine solche Entscheidung nicht selber getroffen werden und nicht selten steht gerade dann eine schwierige und gefährliche Behandlung an, für die der Arzt eine Einwilligung braucht. In den Fällen, in denen man aber selber seine Wünsche und Entscheidungen nicht mehr äußern oder auch selber treffen kann, greift die Patientenverfügung. In ihr wird geregelt welche Wünsche man für genau diesen Fall hat und wer die weitergehenden Entscheidungen treffen soll. Das verhindert, dass das Gericht einen Betreuer bestellen muss und spart im Ernstfall lebensrettende Zeit.
Die Festlegungen was man sich für welchen Fall vorstellt, sollten sehr genau getroffen werden. Allgemeingültige Phrasen wie „Sterben in Würde“, „nicht an Maschinen hängen“ oder ähnliches sollten dabei vermieden werden, da sie zu viel Spielraum für Interpretationen lassen. Besser ist es seine Vorstellungen genau zu formulieren. Hierzu gibt es Internet viele Vorlagen, die dann bei den Festlegungen helfen könnnen. Wenn darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen sollten, kann man auch den Hausarzt ansprechen, der hier ebenfall wichtige HIlfestellung bei der korrekten Formulierung geben kann.
In der konkreten Situation muss der Arzt ihren „mutmaßlichen Willen“ ermitteln. In der Patientenverfügung sollte darüber hinaus eine Person ihres Vertrauens benannt werden, die weitergehene Entscheidungen treffen kann. Mit dieser Person sollte ausführlich über die Wünsche und Vorstellungen gesprochen werden. Auch in verschiedenen Szenarien, damit die Person sich einen ausführlichen Überblick über die Wünsche verschaffen kann und im Falle eines Falles auch die richtige Entscheidung treffen kann.
Die Vorsorgevollmacht sollte gut auffindbar bei den eigenen Unterlagen hinterlegt werden, zusätzlich sollte die benannte Person noch eine – eigenhändig unterschriebene – Kopie vorliegen haben. Je nach dem welche Person in der Verfügung benannt wurde, empfiehlt es sich mitunter eine weitere Person zu benennen, für den Fall dass die erste ihrer Verpflichtung nicht wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht sollte in das zentrale Vorsorgeregister https://www.zvr-online.de eingetragen werden. In Krankenhäusern werden hier Abfragen gemacht, und ein eingetragenes Dokument kann so leichter gefunden werden – und ihrem Willen entsprechend schnell gerecht werden. Die Eintragung kostet eine geringe Gebühr, man bekommt neben einer lebenslang gültigen Eintragung einen Ausweis im Scheckkartenformat, in dem die wichtigsten Daten noch mal aufgeführt sind.