Bis vor einiger Zeit war es möglich und überhaupt kein Problem eine sogenannte Patientenverfügung formlos auf ein Stück Papier zu schreiben oder zu drucken und dann zu unterschreiben. Sobald die Patientenverfügung in schriftlicher Form existierte war diese für den Arzt verbindlich und der darin festgehaltene Wille des Patienten musste auf jeden Fall durchgeführt werden. Diese Umstände haben sich jedoch durch neue Gesetzte und Regelungen, welche in Kraft getreten sind, geändert. Viele Menschen sind sich plötzlich nicht mehr sicher, ob die jeweilige Patientenverfügung wirklich noch gültig ist und ob der Arzt an diese gebunden ist. Deshalb sollte man seine bereits verfasste Patientenverfügung ganz einfach und unkompliziert durch einen Gutachter, welcher auf die Patientenverfügungen spezialisiert ist, prüfen lassen.
Die Unsicherheit der Menschen
Die Menschen sind sich bezüglich der Form der Patientenverfügung unsicher, was an der Tatsache liegt, dass von dem Bundesgerichtshof im August 2016 erklärt wurde, dass die pauschalen Formulierungen, welche für die Patientenverfügung bislang gültig waren, absofort nicht mehr gültig sind und nicht mehr für die Formulierung einer Patientenverfügung benutzt werden dürfen. Die Patientenverfügung muss eine bestimmte Form haben und nur, wenn diese in dieser bestimmten Form vorliegt ist diese gültig und für den Arzt vollkommen verbindlich.
Da viele Menschen nicht extra zu einem Notar oder zu einem Rechtsanwalt gegangen sind, um die Patientenverfügung erstellen zu lassen, kannst auch Du von dem tollen und kostenlosen Service im Internet profitieren und Deine Patientenverfügung prüfen und kontrollieren lassen. So stellst Du sicher, dass diese wirksam und verbindlich ist und Dein Wille immer respektiert und durchgeführt wird.
In Deinem eigenen Interesse solltest Du immer darauf achten, dass Deine Patientenverfügung gültig und wirksam ist, da es sonst unter Umständen zu schweren Konflikten in Deiner Familie kommen kann, weil jeder glaubt zu wissen, welches Dein Wille gewesen wäre.
Der Service im Internet
Natürlich kannst Du Dich für die Überprüfung Deiner Patientenverfügung an einen Notar oder auch an einen Rechtsanwalt wenden. Du solltest Dir allerdings darüber im Klaren sein, dass der Besuch bei einem Notar oder bei einem Anwalt viel Geld kostet. Du kannst sehr viel mehr Geld sparen, wenn Du Dich an einen Spezialisten im Internet wendest. Das erspart Dir nicht nur den Gang zum Notar und zum Anwalt, sondern auch die damit verbundenen Kosten. Denn die meisten Anbieter im Internet überprüfen Deine Patientenverfügung vollkommen kostenlos. So hast Du schnell und ohne Geld bezahlen zu müssen Gewissheit darüber, ob Deine Patientenverfügung gültig ist oder nicht. Um von diesem Service profitieren zu können, muss man lediglich seine Unterlagen per Post oder per Mail an den entsprechenden Anbieter schicken und dieser prüft dann, ob die Patientenverfügung gültig ist oder nicht.
Immer vorsorgen und nicht nachsorgen
Gerade wenn es um eine solch wichtige Angelegenheit wie die Patientenverfügung geht, solltest Du immer dafür sorgen, dass diese auch wirklich gültig und somit für den Arzt verbindlich ist. Viele Menschen fühlen sich sicher, weil sie die Patientenverfügung womöglich mit einem Formular, Vordruck oder Muster erstellt haben, welche aus standardisierten Textbausteine bestehen. Doch auch in einem solchen Fall solltest Du immer dafür Sorge tragen, dass Deine Patientenverfügung überprüft wird und Du somit vollkommen abgesichert bist.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Wie bereits erwähnt, ist eine Entscheidung von dem Bundesgerichtshof die Ursache dafür, dass viele Menschen nun nicht mehr sicher sind, ob die einst erstellte Patientenverfügung noch gültig ist oder nicht und weshalb auch Du Deine Patientenverfügung lieber überprüfen lassen solltest. Seitdem der Bundesgerichtshof am 9. August 2016 die Gesetze für Die Patientenverfügung geändert und somit verschärft hat, ist die Unsicherheit unter den Menschen groß. Da es sich bei einer Patientenverfügung um ein sehr wichtiges Dokument für den Patienten handelt, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese nicht beliebig formuliert werden dürfen, sondern eine bestimmte Form haben müssen. Allgemeine Formulierungen dürfen nicht mehr in den Patientenverfügung enthalten sein, sondern der Patient muss sich zu jeder einzelnen Situation konkret äußern.