Was kostet eine Patientenverfügung?
Für viele Menschen ist es sehr wichtig, sich eine sogenannte Patientenverfügung erstellen zu lassen, damit diese alles im voraus geklärt haben, wenn diese einmal ins Krankenhaus gehen müssen und dort dann nicht mehr in der Lage sind den Ärzten oder den Krankenschwestern vor Ort ihren Willen sagen und erklären zu können. Leider kann ohne eine solche Patientenverfügung in einem solchen Fall, dass der Patient nicht mehr sagen kann, wie sein Wille aussieht, nicht einfach der Wille der Angehörigen erfüllt werden, auch wenn diese den Willen von dem Patienten kennen. Damit sie Angehörigen den Willen des Patienten durchsetzen können, müssen diese in dem Besitz einer solchen Patientenverfügung sein oder zumindest durch eine solche berechtigt dazu sein, den Willen des Patienten durchzusetzen und den Ärzten mitzuteilen.
Nun ist es jedoch so, dass eine solche Patientenverfügung nicht kostenlos erhältlich ist, sondern, dass man für diese bezahlen muss.
Wieso muss man für die Patientenverfügung bezahlen?
Dass man für die Ausfertigung einer solchen Patientenverfügung bezahlen muss liegt an der Tatsache, dass für die Ausstellung dieser Patientenverfügung unterschiedliche Menschen benötigt werden. Denn, bei einer solchen Patientenverfügung handelt es sich um eine sehr delikate Angelegenheit. Es muss immer und auf jeden Fall sicher gestellt werden, dass der Patient, welcher einen anderen Menschen dazu berechtigt und autorisiert den Willen des Patienten den Ärzten mitzuteilen, wenn der Patient selbst dies nicht mehr kann, diesen auch wirklich so mitteilt, wie der Patient dies möchte. Oft genug ist es vorgekommen, dass Angehörige aus Geldgier und Erbangelegenheiten lebenswichtige Maschinen ausstellen lassen wollten, obwohl es der Patient möglicherweise gar nicht wollte. Aus diesem Grund muss durch neutrale und amtlich beglaubigte Personen sicher gestellt werden, dass der Patient die Patientenverfügung aus freiem Willen an die befugte Person ausstellt. Und diese Person, welche das sicher stellt, muss für die Arbeit bezahlt werden.
In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Notar oder auch um einen Rechtsanwalt.
Was kostet die Ausstellung einer Patientenverfügung
Es wurde bereits erwähnt, dass man sich die Patientenverfügung ganz einfach und mit sehr wenig Zeitaufwand bei einem Notar oder auch bei einem Rechtsanwalt ausstellen lassen kann. Allerdings handelt es sich bei diesen beiden. Möglichkeiten um sehr teure Möglichkeiten. Sowohl ein Notar, als auch ein Rechtsanwalt verlangt sehr viel Geld dafür, dass dieser eine solche Patientenverfügung ausstellt. Man kann diese Kosten, welche sich auf weit über 200 Euro für eine Patientenverfügung belaufen können, sparen, indem man sich mit seinem Anliegen an die Bundesnotarkammer wendet.
Die Patientenverfügung in der Bundesnotarkammer
Wenn man sich mit die Patientenverfügung in der Bundesnotarkammer ausstellen lässt, kann man sehr viel Geld sparen und spart sich zudem den Gang zu dem Anwalt oder zu dem Notar. Man bezahlt für eine Ärztliche Patientenverfügung, welche dann direkt in das Zentrale Vorsor-geregister der Bundesnotarkammer eingetragen wird maximal 191,52 Euro. Diese Eintragung isr sehr praktisch und empfehlenswert, da man durch diese auch dann den Willen des Patienten mitteilen kann, wenn man die Patientenverfügung gerade nicht zur Hand hat. Denn es kann ganz einfach und schnell geprüft werden, ob es eine Patientenverfügung gibt oder nicht.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Natürlich sind die Kosten für eine solche Patientenverfügung nicht gerade günstig und lassen viele erst einmal schlucken. Doch in den Kosten, welche man für die Patientenverfügung bezahlt, sind viele unterschiedliche Leistungen enthalten, von welchen man profitiert, wenn man eine solche Patientenverfügung ausstellen lassen möchte.
Zum einen erhält man eine gute und äußerst umfangreiche Beratung durch einen Arzt, auch die Unterlagen des Patienten sind in den Kosten enthalten, genau wie die Besprechung und Erörterung des Selbstbestimmungsfragebogens. Zu guter letzt decken die Kosten auch die Erstellung der anschließenden individuellen Ärztlichen Patientenverfügung und das Ausstellen des Vorsorgeausweises des Betroffenen.